Sie haben sich für den Einbau eines Parkett- oder Holzfußbodens entschieden, der mit einer Ölbeschichtung imprägniert wurde.
Mit der Entscheidung für das Ölen Ihres Parkett- oder Holzfußbodens sorgen Sie für eine natürlich schöne Holzoptik und für eine angenehme Wohnatmosphäre. Die Schutzschicht für Ihren Parkettfußboden, die durch das Ölen aufgetragen wurde, wird aber durch permanente Beanspruchung abgenutzt. Entsprechend der DIN 18356 und DIN 18367 ist die Reinigung und Pflege zum Erhalt der geölten Oberfläche und damit des Holzes sehr wichtig. Mit der richtigen Reinigung und mit der darauf abgestimmten, regelmäßigen Pflege erhalten Sie die Schönheit Ihres Holzfußbodens und verlängern die Lebenserwartung. Und nur wenn Sie sich als Nutzer des Bodens an die Ausführungen entsprechender Anweisungen sowie an die Einhaltung des richtigen Raumluftzustandes halten, haben Sie auch die Gewährleistung von uns, sowie vom Hersteller des Parketts und des Parkettöls. In den ersten Tagen nach dem Einbau Geölte Holzfußböden dürfen erst nach vollständiger Trocknung der Öl- bzw. Wachsschicht begangen werden. Je mehr der neu geölte Holzfußboden in den ersten Tagen geschont wird desto länger ist die Lebensdauer Ihres Parkettfußbodens! Neu geölte Holzfußböden dürfen in den ersten Tagen nicht mit künstlichen und /oder textilen Belägen sowie mit Folie abgedeckt werden.
Wichtige Hinweise:
Ein gesundes Raumklima dient dem Wohlbefinden des Menschen ebenso wie der Werterhaltung Ihres Holzfußbodens. Holz gehört zu den hygroskopischen Naturstoffen, die sich der Luftfeuchtigkeit anpassen, indem Sie aus der Luft Feuchtigkeit aufnehmen oder an die Luft Feuchtigkeit abgeben. Durch Feuchteänderungen quillt bzw. schwindet das Holz, wodurch Fugen im Holzfußboden entstehen können. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Raumtemperatur von 18 °C bis 20 °C bei einer relativen Luftfeuchte von 50 – 60 %. Ein Hygrometer stellt bei der Messung und Kontrolle des Raumluftzustandes eine wertvolle Hilfe dar. Eine Gewähr für die ausgeführte Arbeit wird nicht übernommen. Im Zweifelsfall Eigenversuche durchführen.
Achtung:
Laufrollen und Gleiter müssen DIN EN 12529 (Kunststoff oder Filz) entsprechen. Metallische Möbel und Gegenstände bedürfen einer Schutzmatte. Keine weichmacherhaltigen Materialien aus z. B. Gummi oder Kautschuk direkt auf den Parkettfußboden stellen, sowie keine Klebebänder auf die Oberfläche aufbringen.
Quelle: Pallmann