Versiegeltes Parkett richtig pflegen

Parkettpflege - Was wichtig ist

Sie   haben   sich   für   den   Einbau   eines   Parkett- oder   Holzfußbodens   entschieden,   der   mit   einer   Versiegelung veredelt wurde.
Mit   der   Entscheidung   für   die   Versiegelung   Ihres  Parkett-  oder  Holzfußbodens  sorgen  Sie  für  den   größtmöglichen  Schutz  des  Naturwerkstoffes  Holz.  Jede   Versiegelung   wird   aber   durch   permanente   Beanspruchung     abgenutzt. Entsprechend der DIN 18356 und der DIN 18367 ist die Reinigung und Pflege  zum  Erhalt  der  Versiegelung  und  damit  des Holzes   sehr   wichtig.   Mit   der   richtigen   Reinigung und   mit   der   darauf   abgestimmten,   regelmäßigen Pflege   erhalten   Sie   die   Schönheit   Ihres   Holzfußbodens   und   verlängern   die   Lebenserwartung.  Und  nur  wenn  Sie  sich  als  Nutzer  des  Bodens   an   die   Ausführungen   entsprechender   Anweisungen sowie   an   die   Einhaltung   des   richtigen   Raumluftzustandes   halten,   haben   Sie   auch   die   Gewährleistung  von  uns,  sowie vom   Hersteller   des   Parketts   und   der   Parkettversiegelung. In den ersten Tagen nach dem Einbau neu  versiegelte  Holzböden  dürfen  erst  nach  voll- ständiger  Trocknung  der  Versiegelung  (ca.  8  bis  12 Tage)   belastet   werden,   und   sie   dürfen   in   dieser   Zeit  nicht  mit  künstlichen  bzw.  textilen  Belägen  oder  Folien abgedeckt werden.

Wichtige Hinweise:

Ein gesundes Raumklima dient dem Wohlbefinden des Menschen ebenso wie der Werterhaltung Ihres Holzfußbodens. Holz gehört zu  den  hygroskopischen  Naturstoffen,  die  sich  der  Luftfeuchtigkeit  anpassen, indem Sie aus der Luft Feuchtigkeit aufnehmen oder an die Luft Feuchtigkeit abgeben. Durch Feuchteänderungen quillt bzw. schwindet das Holz, wodurch Fugen im Holzfußboden entstehen können. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Raumtemperatur  von  18  °C  bis  20  °C  bei  einer  relativen  Luftfeuchte  von  50 – 60 %. Ein Hygrometer stellt bei der Messung und Kontrolle des Raumluftzustandes eine wertvolle Hilfe dar. Eine Gewähr für die ausgeführte Arbeit wird nicht übernommen. Im Zweifelsfall Eigenversuche durchführen.

Achtung:

Laufrollen  und  Gleiter  müssen  DIN  EN  12529  (Kunststoff  oder  Filz)  entsprechen.  Metallische  Möbel  und  Gegenstände  bedürfen  einer  Schutzmatte.  Keine  weichmacherhaltigen  Materialien  aus  z.  B.  Gummi  oder  Kautschuk  direkt  auf  den  Parkettfußboden  stellen,  sowie  keine Klebebänder auf die Oberfläche aufbringen.

Quelle: Pallmann